Sehr geehrte Frau Lausch,
namens der SPD Fraktion beantrage ich, im Bauausschuss am 10.06. folgenden Beschluss zu fassen:
– Eine weitere Begutachtung von Flächen auf ihre mögliche Eignung als Sonderfläche für
Windenergie wird derzeit nicht weiter verfolgt.
– Die weitere Entwicklung der Umsetzung der Energiewende, insbesondere der
Rechtsprechung sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu diesem Thema sind
intensiv zu beobachten.
– Bei jeder zukünftigen Planung ist jegliche Wohnbebauung bezüglich der Abstände gleich zu behandeln. Insbesondere stellt ein unterschiedlicher Rechtsstatus kein Argument für
unterschiedliche Abstandsregelungen dar.
Begründung:
Nachdem als Ergebnis der Bauausschusssitzung vom 28.4. zwischen allen Fraktionen
Konsens war, dass die Fläche „Hogenset“ nicht als Standort für Windkraftanlagen zur
Verfügung steht, ist eine weitere Untersuchung (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) der Fläche unnötig; finanzielle Aufwendungen für entsprechende Gutachten sind zu vermeiden.
Gegenwärtig stehen zwei der drei verbleibenden Flächen nicht zur Disposition, weil eine
Entwicklung als Windkraftstandort nur in Kooperation mit der jeweiligen Nachbargemeinde
möglich ist. Die dritte Fläche „Lohorst“ erscheint wegen der Nähe zum bestehenden
Windpark „Hübscher Berg“ und wegen der geringen Abstände zur vorhandenen
Wohnbebauung als wenig geeignet.
Die Gemeinde Edewecht hat bereits im Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche für
Windenergie auf der ehemaligen Raketenstation ausgewiesen und sie hat in einem
zukunftsweisenden Beschluss die Möglichkeit des Repowerings dieser Anlagen geschaffen.
Die Umsetzung der Energiewende ist eine langfristige Aufgabe. Eine kurzfristige Ausweisung ungeeigneter Flächen gefährdet u.U. den Gesamterfolg der Energiewende und kann Natur und Umwelt nachhaltig Schaden zufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Fittje
Edewecht, 26. Mai 2014