„Grundsätzlich besteht für Eltern die freie Wahl des Kindergartens für ihre Kinder“
Begründung:
Die bisherige Praxis der unbedingten Zuordnung von Kindern zu einem Kindergarten gemäß dem Wohnort der Eltern in unserer Gemeinde ist nicht mehr zeitgemäß. Für Familien kann es viele Gründe geben, sich einen für Kindergarten außerhalb des Einzugsbereichs des „zuständigen“ Kindergartens zu entscheiden.
Das Recht der freien Wahl des Kindergartens kann nach Ansicht der SPD Fraktion allerdings nur so ausgeübt werden, dass zuerst die Kinder im Einzugsbereich eines Kindergartens berücksichtigt werden und die dann noch freien Plätze an Eltern vergeben werden, die einen Platz außerhalb des eigenen Einzugsbereiches wünschen.
Die SPD entspricht mit diesem Antrag einer Forderung aus ihrem Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2011.